LT-Praxisbeispiel #15: Übersetzung eines handschriftlichen Testaments
... mit anschliessender Übersetzung in die Sprache des zuständigen Erbschaftsamtes/Willensvollstreckers. Wesentlich dabei war, dass sich die Übersetzerin aufgrund des geltenden Willensprinzips streng an die Formulierungen des Testators hielt und nicht frei übersetzte.
https://www.lawtank.ch/sprache-und-recht/juristische-uebersetzungen/