LT-ABC: Geschlechtergerechte Sprache

Die geschlechtergerechte Schreibweise gewinnt auch im Übersetzungsprozess zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen und Organisationen legen Wert darauf, ihre Statuten, Reglemente, AGB, Datenschutzerklärungen oder Verträge inklusiv und geschlechtergerecht zu gestalten.

 

Doch welche Form der geschlechtergerechten Sprache soll verwendet werden? Hier einige Möglichkeiten:

  • Doppelnennung bzw. Paarform (z. B. „die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“)
  • Neutrale Formulierungen (z. B. „das Personal“)
  • Substantivierte Adjektive/Partizipien, die maskulin und feminin gleich lauten (z. B. „die Mitarbeitenden“)
  • Das Binnen-I (z. B. „die MitarbeiterInnen)
  • Varianten mit Sonderzeichen (z. B. „die Mitarbeiter/-innen“, „die Mitarbeiter:innen“ oder „die Mitarbeiter_innen“)

Die Bundeskanzlei bietet im „Leitfaden zum geschlechtergerechten Formulieren“ wertvolle Anregungen und empfiehlt grundsätzlich die kreative Schreibweise: einesituationsbezogene Verwendung von Paarformen, substantivierten Adjektiven/Partizipien, neutralen Formulierungen wie geschlechtsunspezifische Nomen oder Kollektivbezeichnungen sowie Umschreibungen ohne Personenbezeichnungen.

Unsere Lösung für Ihr Übersetzungsprojekt:

Bei LT LAWTANK passen wir unsere Dienstleistungen an Ihre Wünsche im Umgang mit Personenbezeichnungen an. Teilen Sie uns Ihre Präferenz mit und wir sorgen dafür, dass Ihre Texte Ihre gewünschte Kommunikationsstrategie optimal widerspiegeln. Auch ohne explizite Vorgaben Ihrerseits stellen wir sicher, dass Ihre Texte stets den aktuellen Standards und einer geschlechtergerechten Schreibweise entsprechen. Gerne beraten wir Sie dabei, die für Ihren Text passende Variante auszuwählen.

Besuchen Sie unsere Website www.lawtank.ch und kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir beraten Sie gerne, sei es per E-Mail, über das Anfrageformular oder per Telefon +41 31 511 22 22.

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